Institutionen der EU
Institutionen der Europäischen Union und andere Organe
- das Europäische Parlament (EP), das die europäischen Bürger vertritt und direkt von ihnen gewählt wird;
- der Rat der Europäischen Union, der die einzelnen Mitgliedstaaten vertritt;
- die Europäische Kommission, die die Interessen der EU insgesamt wahrt.
Dieses „institutionelle Dreieck“ erarbeitet die politischen Programme und Rechtsvorschriften, die in der gesamten EU gelten. Grundsätzlich schlägt die Kommission neue EU-Rechtsvorschriften vor, aber angenommen werden sie vom Parlament und vom Rat.
Zwei weitere Einrichtungen spielen eine wesentliche Rolle: der Gerichtshof sorgt für die Einhaltung des europäischen Rechts, und der Rechnungshof prüft die Finanzierung der Aktivitäten der Union.
Die Befugnisse und Zuständigkeiten dieser Organe sind in den Verträgen festgelegt, die die Grundlage für alle Aktivitäten der EU bilden. In ihnen sind ebenfalls die von den EU-Organen einzuhaltenden Regeln und Verfahren festgelegt. Die Verträge werden von den Staats- und Regierungschefs aller EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen und von ihren Parlamenten ratifiziert.
Zusätzlich zu ihren Einrichtungen verfügt die EU über eine Reihe anderer Gremien, die besondere Aufgaben wahrnehmen:
- der Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Bürgergesellschaft sowie Arbeitgeber und Arbeitnehmer;
- der Ausschuss der Regionen vertritt die Gebietskörperschaften;
- die Europäische Investitionsbank finanziert Investitionsprojekte der EU und unterstützt Kleinunternehmen durch den Europäischen Investitionsfonds;
- die Europäische Zentralbank ist für die europäische Währungspolitik verantwortlich;
- der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden der europäischen Bürger über Missstände bei den Einrichtungen und Organen der EU;
- der Europäische Datenschutzbeauftragte schützt die persönlichen Daten der Bürger;
- das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht Informationen über die EU;
- das Europäische Amt für Personalauswahl rekrutiert die Bediensteten der EU-Einrichtungen und anderer Gremien;
- Die Europäische Verwaltungsakademie hat den Auftrag, dem EU-Personal Fortbildungsmaßnahmen auf bestimmten Gebieten anzubieten.
Ferner wurden spezialisierte Agenturen eingerichtet, die sich mit bestimmten fachlichen, wissenschaftlichen oder administrativen Aufgaben befassen.
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