Organisation
Das Parlament und seine Organisation
Das Europäische Parlament ist die einzige supranationale Institution, deren Mitglieder demokratisch in allgemeiner Direktwahl gewählt werden. Das Parlament vertritt die Völker der Mitgliedstaaten. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre gewählt und erlässt vielfältige Gesetze (Richtlinien, Verordnungen, …), die den Alltag eines jeden einzelnen Bürgers beeinflussen.
Der Präsident und seine Aufgaben
- Der Präsident wird von 14 Vizepräsidenten unterstützt und leitet alle Arbeiten des Europäischen Parlaments und seiner Organe (Präsidium und Konferenz der Präsidenten) sowie die Debatten in den Plenartagungen. Zwölf Plenartagungen finden in Straßburg statt, sechs weitere in Brüssel .
- Der Präsident achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments und stellt somit aufgrund seiner Schiedsfunktion den ordnungsgemäßen Ablauf aller Tätigkeiten dieses Organs und seiner Organe sicher.
- Der Präsident ist der Vertreter des Parlaments in Rechtsangelegenheiten und in allen Außenbeziehungen. Er äußert sich insbesondere zu allen großen internationalen Themen und schlägt Empfehlungen zur Stärkung der Europäischen Union vor .
- Zu Beginn einer jeden Sitzung des Europäischen Rates bringt der Präsident des Europäischen Parlaments den Standpunkt und die Belange des Parlaments zu spezifischen Themen und zu den Tagesordnungspunkten zum Ausdruck.
- Der Präsident sorgt mit seiner Unterschrift – nach einer entsprechenden Abstimmung des EP in zweiter Lesung – dafür, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union rechtskräftig wird.
- Der Präsident des EP unterzeichnet gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden alle Rechtsakte, die nach dem Verfahren der Mitentscheidung verabschiedet worden sind.
Abgeordnete
- Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Wahlverfahren fest, wendet aber die gleichen demokratischen Regeln an: Wahlrecht mit 18 Jahren, Gleichstellung von Mann und Frau und Wahlgeheimnis.
Dabei sei darauf hingewiesen, dass die Europawahlen schon jetzt durch eine Reihe gemeinsamer Bestimmungen gekennzeichnet sind: Die allgemeine unmittelbare Wahl, das Verhältniswahlrecht und eine erneuerbare Mandatsdauer von fünf Jahren. - Die Sitze sind grundsätzlich im Verhältnis zur Bevölkerung eines jeden Landes verteilt. Jeder Mitgliedstaat verfügt über eine Anzahl fester Sitze, wobei die Höchstzahl 99 und die Mindestzahl 5 Sitze beträgt.
- Gleichstellung von Mann und Frau: Die Vertretung der Frauen im Europäischen Parlament hat stets zugenommen, derzeit sind etwa ein Drittel der Abgeordneten Frauen.
- Der Europa-Abgeordnete teilt seine Arbeitszeit zwischen Brüssel, Straßburg und seinem Wahlkreis auf. In Brüssel nimmt er an den Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse, der Fraktionen und der zusätzlichen Plenartagungen teil und in Straßburg wohnt er den zwölf Plenartagungen bei. Parallel zu diesen Haupttätigkeiten muss er sich selbstverständlich auch seinem Wahlkreis widmen.
- Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sind nach Maßgabe ihrer politischen Nähe und nicht nach Staatsangehörigkeit zusammengeschlossen.
- Die Mitglieder des Europäischen Parlaments nehmen ihr Mandat in völliger Unabhängigkeit wahr.
- Die Europa-Abgeordneten verfügen über stets wichtigere Befugnisse und beeinflussen durch ihr Handeln alle Bereiche des täglichen Lebens: Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, aber auch Bildung, Kultur, Gesundheit usw.
- Ihr Statut :
Die Europa-Abgeordneten erhalten derzeit dasselbe Gehalt wie die nationalen Abgeordneten des Landes, in dem sie gewählt worden sind. Im September 2005 wurde jedoch ein Statut für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments angenommen, mit dem unter Gewährleistung einer größeren Transparenz die Ungleichheiten bei der Behandlung behoben werden. Dieses Statut tritt mit Beginn der nächsten Wahlperiode 2009 in Kraft.
Fraktionen
- Die Fraktionen stellen ihre interne Organisation dadurch sicher, dass sie sich mit einem Vorsitzenden (bei einzelnen Fraktionen gibt es zwei Mit-Vorsitzende), einem Vorstand und einem Sekretariat versehen.
- Im Plenarsaal sind die Sitze der Abgeordneten nach Maßgabe ihrer politischen Zugehörigkeit festgelegt, und zwar von links nach rechts nach Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden.
- Zur Bildung einer Fraktion sind mindestens 20 Abgeordnete erforderlich, und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Fünftel der Mitgliedsstaaten vertreten sein. Eine Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich.
- Manche Abgeordnete gehören keiner Fraktion an, in diesem Falle gelten sie als fraktionslos.
- Vor jeder Abstimmung im Plenum prüfen die Fraktionen die Berichte aus den parlamentarischen Ausschüssen und reichen Änderungsanträge ein.
- Der Standpunkt der Fraktion wird durch Absprache innerhalb der Fraktion festgelegt, wobei kein Mitglied zu einer bestimmten Stimmabgabe verpflichtet werden kann.
Die parlamentarischen Ausschüsse
| Zur Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Parlaments im Plenum verteilen sich die Abgeordneten auf ständige Ausschüsse, die jeweils für besondere Bereiche zuständig sind. |
- Das Parlament verfügt über insgesamt zwanzig parlamentarische Ausschüsse.
Sie bestehen aus 28 bis 86 Abgeordneten und verfügen über einen Vorsitzenden, einen Vorstand und ein Sekretariat. Ihre politische Zusammensetzung spiegelt jene des Plenums wider. - Die parlamentarischen Ausschüsse treten ein- oder zweimal monatlich in Brüssel zusammen, ihre Debatten sind öffentlich.
- In den parlamentarischen Ausschüssen erstellen die Europa-Abgeordneten Legislativvorschläge und Initiativberichte, sie reichen Änderungsanträge dazu ein und stimmen darüber ab. Sie prüfen die Vorschläge der Kommission und des Rates und verfassen gegebenenfalls einen Bericht, der im Plenum vorgestellt wird.
- Schließlich kann das Europäische Parlament Unterausschüsse und nichtständige Ausschüsse einsetzen, die sich mit besonderen Problemen befassen, oder auch Untersuchungsausschüsse im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse.
- Die Ausschussvorsitzenden koordinieren ihre Arbeit im Rahmen der Konferenz der Ausschussvorsitzenden.
Die Delegationen
Es gibt insgesamt 34 Delegationen. Jede Delegation besteht aus etwa 15 Europa-Abgeordneten.
Es lassen sich vier Arten von Delegationen unterscheiden :
- Interparlamentarische Delegationen haben den Auftrag, Beziehungen zu den Parlamenten der Länder außerhalb der Europäischen Union, die keine Beitrittskandidaten sind, zu unterhalten.
- Gemischte parlamentarische Ausschüsse stehen in Verbindung mit dem Parlament des Bewerberlandes, das der Europäischen Union beitreten möchte, oder mit den Parlamenten der mit der Gemeinschaft assoziierten Staaten.
- Die Delegation des Europäischen Parlaments in der Paritätischen AKP-Versammlung führt die Europa-Abgeordneten und die Abgeordneten aus den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifik zusammen.
- Die Delegation des Europäischen Parlaments in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Mittelmeer
Die Delegationsvorsitzenden koordinieren ihre Tätigkeiten im Rahmen der Konferenz der Delegationsvorsitzenden.
Die politischen Gremien
Konferenz der Präsidenten
| Die Konferenz der Präsidenten umfasst neben dem Präsidenten des Europäischen Parlaments die Vorsitzenden der Fraktionen. |
- Sie beschließt die Organisation der Arbeiten des Parlaments und alle Fragen im Zusammenhang mit der Legislativplanung :
- Zeitplan und Tagesordnung der Plenartagungen,
- Zusammensetzung der Ausschüsse, der Delegationen und Aufteilung der entsprechenden Zuständigkeiten,
- Legislativplanung.
- Sie spielt auch eine wichtige Rolle bei den Beziehungen des Europäischen Parlaments zu den übrigen Gemeinschaftsorganen, den Drittstaaten und den außergemeinschaftlichen Organisationen.
Präsidium
- Das Präsidium leitet den internen Betrieb des Parlaments :
- Haushaltsvoranschlag des Europäischen Parlaments
- verwaltungstechnische und finanzpolitische Organisation
- Sekretariat und Dienststellen.
Quästoren
| Die Quästoren sind nach Maßgabe der Anweisungen des Präsidiums für verwaltungstechnische und finanzpolitische Angelegenheiten zuständig, die die Abgeordneten unmittelbar betreffen. |
- Die sechs Quästoren verfügen über eine beratende Stimme im Präsidium.
- Sie achten darauf, dass die Abgeordneten über die zur Wahrnehmung ihres Mandats erforderlichen Infrastrukturen verfügen.
Das Generalsekretariat
- Die Fraktionen haben ihre eigenen Mitarbeiter und die Abgeordneten verfügen über parlamentarische Assistenten.
- Das Europäische Parlament unterscheidet sich von anderen internationalen Organisationen dadurch, dass es verpflichtet ist, eine vollständige Mehrsprachigkeit zu gewährleisten.
Das Europäische Parlament arbeitet in allen Amtssprachen der Europäischen Union, seit Bulgarien und Rumänien beigetreten sind und Irisch als Amtssprache anerkannt wurde, sind es 23 Sprachen.
Alle im Plenum behandelten Dokumente müssen in 21 Sprachen übersetzt werden, da es für Irisch und Maltesisch teilweise Ausnahmeregelungen gibt. - Das Europäische Parlament stellt auch seine Dolmetschdienste zur Verfügung, damit jeder Abgeordnete sich in seiner Muttersprache äußern kann.
Das Europäische Parlament ist demnach der weltweit größte Arbeitgeber für Dolmetscher und Übersetzer, ein Drittel aller Mitarbeiter sind in diesem Bereich beschäftigt. - Das Generalsekretariat befindet sich in Luxemburg und Brüssel.
Das Parlament und die Europäische Kommission
| Die Europäische Kommission ist die Hüterin der Verträge und ausführendes Organ der Gemeinschaft, sie arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament zusammen. |
- Die Kommission unterbreitet den parlamentarischen Ausschüssen Gesetzesvorschläge, erläutert und verteidigt diese und muss die vom Parlament beantragten Änderungen berücksichtigen.
- Die Kommission nimmt an allen Plenartagungen des Parlaments teil und muss über ihre Politik Rechenschaft ablegen, wenn ein Abgeordneter dies von ihr verlangt.
- Die Kommission muss die schriftlichen und mündlichen Anfragen der Abgeordneten beantworten.
Das Parlament und der Rat der Europäischen Union
- Der Rat der Europäischen Union kann in der Person seines Präsidenten in allen Debatten der Plenartagung das Wort ergreifen.
- Zu Beginn einer jeden Amtszeit stellt der Vorsitzende des Rates der Europäischen Union im Plenum des Europäischen Parlaments sein Arbeitsprogramm vor und führt eine Diskussion mit den Europa-Abgeordneten. Am Ende seines sechsmonatigen Vorsitzes zieht er vor dem Europäischen Parlament eine politische Bilanz
- Im Europäischen Rat treten bis zu viermal jährlich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union und der Präsident der Kommission zusammen. Er legt die allgemeinen politischen Grundzüge der Europäischen Union fest. Nach jedem Europäischen Gipfel unterbreitet der Präsident des Europäischen Rates dem Parlament einen Bericht über die Ergebnisse seiner Tätigkeit.
Quelle: www.europarl.europa.eu